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Inklusionshilfe
(Schulbegleitung, mit Anleitung und Elternberatung)
Zielgruppe und Hilfegrund
Zeit und Ort
Ziele und
Durchführung

Die Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Störung, vorrangig Autismus oder Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS), die deswegen deutlich in ihrer altersgemäßen Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind.

  • im Kindergarten/in der Schule (Kind oder Jugendlicher) am Vormittag

  • in der Freizeit (Kind oder Jugendlicher)

  • zu Hause (Elternberatung)

Die Inklusionshilfekraft begleitet das Kind oder den Jugendlichen in den Situationen, in denen eine maßgebliche Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt, um dadurch die Inklusion in den Alltag zu ermöglichen. Dies betrifft in den meisten Fällen eine Begleitung in der Grundschule oder der weiterführenden Schule, u. a. aber auch Freizeit- und Feriengestaltung, Einbindung in einen Verein sowie Berufsschulen. Auch in diesen Situationen können Barrieren und Kompetenzdefizite auftreten und mit geeigneten Methoden abgebaut werden.

 

Während der Begleitung in der für den Jungen Menschen herausfordernden Situation werden Kompetenzen gestärkt, Defizite vermindert und Kompetenzen zur Alltagsbewältigung und zum Umgang mit der Behinderung gefördert. Außerdem wird durch den Abbau von Barrieren, unmittelbare Unterstützung bei Anforderungen sowie durch Modifikation des Systems, in dem der Junge Mensch interagiert, schließlich die Teilhabe am altersangemessenen Alltag in der Schule und zu Hause ermöglicht.

 

Die Anleitung erfolgt nach Bedarf durch eine erfahrene Fachkraft. Diese unterstützt die Inklusionshilfekraft beratend, um die Begleitung noch besser auf die individuelle Bedarfe und Entwicklungsziele anzupassen. Dazu zählt u.a. die Beratung zu störungsspezifischen Fördermaßnahmen, zu Methoden zur Erhöhung der Teilhaben und Unterstützung, und mit allen Beteiligten ein gemeinsames und wirksames Konzept zu erstellen.

 

Zusätzlich bietet die anleitende oder eine andere qualifizierte Fachkraft Elternberatung an, die eine sozialpädagogische Diagnostik der häuslichen Schwierigkeiten und der Fördermöglichkeiten, eine Zielvereinbarung und die regelmäßige Arbeit mit den Eltern an den Zielen umfasst.

 

Durch den engen Austausch mit Schule oder Kindergarten werden das Verständnis für die Störung erhöht, ein einheitliches Vorgehen ermöglicht und der Informationsfluss sichergestellt.

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit vom typischen altersgemäßen Zustand abweicht und die deshalb in ihrer Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind (Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung) sowie jene, bei denen eine zukünftige Beeinträchtigung der Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Kinder und Jugendliche mit drohender seelischer Behinderung), haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.

 

Durch die fachlich qualifizierte Anleitung können verschiedene Gruppen von Inklusionsfachkräften eingesetzt werden:

  • diplomierte Fachkräfte

  • ausgebildete Fachkräfte

  • qualifizierte Nichtfachkräfte

Vertiefende
Informationen
Besonderheiten

Der Rechtsanspruch auf die Maßnahme wird vom Jugendamt umfangreicher geprüft als bei den Hilfen zur Erziehung, sie umfasst fachärztliche Berichte zur vorliegenden Diagnose und eine genaue Prüfung der Beeinträchtigung durch diese im Alltag.

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