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Sämtliche angebotenen Maßnahmen – mit Ausnahme der Konzeptarbeit und der Workshops, die sich direkt an Fachkräfte richten – müssen von den Sorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt und dort bewilligt werden.   Da es sich bei den verschiedenen Angeboten um unterschiedliche Hilfeformen handelt, unterscheidet sich die Antragsstellung und Prüfung der Berechtigung durch das Jugendamt jeweils.

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen dienen der multi-professionellen Diagnostik von Entwicklungs- und Verhaltens-problemen im Vorschulalter, besonders im Altersbereich von 0 bis 6 Jahren mit der Möglichkeit anschließender Be-ratung und Förderung, bspw. im Fördergruppen. Auch bei vor-geburtlichen Risiken ist Beratung möglich.

Hilfe zur Erziehung

Durch sozialpädagogische Maßnahmen sollen Familien bspw. bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, und um familiäre Konflikte zu lösen, das Familienklima zu verbessern, aggressives Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu verringern und sie zur Selbstständigkeit zu befähigen.

Eingliederungshilfe

Maßnahmen der Eingliederungshilfe, wie bspw. Schulbegleitung („Integrationshilfe“, „Inklusionshilfe“) dienen dazu, Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung auf Grund von psychischen Störungen die Teilhabe am Leben zu ermöglichen, bspw. in der Schule oder im Kindergarten.

Weg zur Hilfe

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