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Clearing

Diese Maßnahme wird eingesetzt, um im Vorfeld einer Entscheidung der Fachkräfte des Jugendamtes konkrete Fragen zu klären (bspw. ob erzieherischer Bedarf besteht und Maßnahmen nötig sind, und ggf. welche Maßnahmen infrage kommen).

Im Verlauf werden gemeinsam Ziele erarbeitet und erste Veränderungen eingeleitet. Die Fachkraft erhebt die Sicht der Beteiligten und alle wichtigen Einflüsse auf die aktuelle Situation, und erarbeitet Vorschläge zur Veränderung.

 

Auch zur Prüfung des Vorliegens einer (drohenden) seelischen Behinderung bei Frage nach Eignung einer Maßnahme der Eingliederungshilfe (v.a. Schulbegleitung) werden Clearings eingesetzt.

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