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Wenn Eltern oder andere Personensorgeberechtigte einen Unterstützungsbedarf bei der Erziehung ihrer Kinder bemerken, können sie eine sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ beantragen.

 

Dazu empfiehlt es sich, dass die Eltern zuerst einen Beratungstermin mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ihres Jugendamtes vereinbaren, um ihr Anliegen zu schildern. Die Fachkraft des Jugendamtes kann so die Familie bezüglich geeigneter Hilfeformen beraten. Die Eltern können spätestens dann einen Antrag auf die von ihnen gewünschte Form der Unterstützung stellen, bspw. Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Tagesgruppe oder Betreutes Wohnen.

 

Im Antrag geben die Eltern nicht nur die notwendigen Kontaktdaten an, sondern haben die Möglichkeit, nochmals den Anlass sowie die erwünschte Unterstützung zu formulieren.

Anschließend beraten die Fachkräfte des Jugendamtes den Fall und bewilligen gegebenenfalls die Maßnahme in einem bestimmten Umfang. Darüber wird die Familie schriftlich informiert.

Hilfen zur Erziehung

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